NewsAusgabe 23. August 2026 ca. 3 Minuten

KI-Kennzeichnung seit August: was für dein Buch gilt — und was nicht

Die Transparenzpflichten des EU AI Act greifen seit dem 2. August 2026. Für Romane ändert sich weniger als befürchtet, bei Covern dafür mehr.

KI-Kennzeichnung seit August: was für dein Buch gilt — und was nicht

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act — Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. In den Autorengruppen ging es danach hoch her: Muss jetzt auf jedes Buch ein KI-Hinweis?

Die kurze Antwort: bei den meisten Romanen nein. Bei Covern und Autorenfotos oft ja. Die etwas längere Antwort steht hier.

Worum es überhaupt geht

Artikel 50 zielt auf Transparenz: Menschen sollen erkennen können, wann sie es mit KI-generierten Inhalten zu tun haben. Der Gesetzgeber hatte dabei vor allem Deepfakes und automatisiert erzeugte Information im Blick — nicht deinen Fantasyroman.

Das ist der Grund, warum Belletristik weitgehend außen vor bleibt.

Der Buchtext

Der Selfpublisher-Verband ordnet es so ein: Fiktionale Texte brauchen in der Regel keine Kennzeichnung. Artikel 50 erfasst Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren — ein Roman tut das nicht. Für kreative Werke greift zusätzlich eine abgeschwächte Transparenzpflicht, oft „Kunstausnahme" genannt.

Ebenfalls entwarnt: Wer KI als Werkzeug einsetzt — für Recherche, Brainstorming, Korrektur, Formulierungshilfe — und den Text am Ende selbst verantwortet, fällt nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Das dürfte auf die allermeisten von uns zutreffen.

Die Bilder sind der wunde Punkt

Hier wird es konkreter. Kennzeichnungspflichtig sind fotorealistische KI-Bilder, besonders solche, auf denen Personen zu sehen sind. Und die Kennzeichnung muss unmittelbar dort wahrnehmbar sein, wo der Inhalt wahrgenommen wird.

Für dich heißt das: Cover, Autorenfoto, A+-Inhalte auf Amazon. Wenn dort ein fotorealistisches KI-Bild steht — erst recht mit einem Gesicht darauf — solltest du das kennzeichnen.

Illustrativ-künstlerische Bilder, die niemand für ein Foto halten würde, sind der weniger kritische Fall. Die Grenze verläuft entlang der Frage: Könnte jemand das für eine echte Aufnahme halten?

Ein KI-Autorenfoto ist damit ein doppeltes Risiko — rechtlich und, ehrlich gesagt, auch für dein Vertrauensverhältnis zu Leser:innen.

Und Amazon?

Davon unabhängig fragt KDP beim Upload ab, ob Inhalte KI-generiert sind. Das ist eine Angabe in den Metadaten gegenüber Amazon, keine Kennzeichnung im Buch — und sie erscheint nicht auf deiner Verkaufsseite. Beides existiert nebeneinander: Was du Amazon meldest, ersetzt die Kennzeichnung nach Artikel 50 nicht, und umgekehrt genauso wenig.

Was ich davon halte

Für ein durchschnittliches Selfpublishing-Projekt — Roman, KI als Schreibhilfe, illustratives Cover — ändert sich wenig. Wer fotorealistische KI-Bilder einsetzt, sollte den Hinweis dagegen ernst nehmen und ihn dorthin setzen, wo man ihn sieht: ins Impressum ist er schnell geschrieben, aber „unmittelbar wahrnehmbar" ist er dort nicht unbedingt.

Ein Hinweis in eigener Sache: Das hier ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wenn dein Fall knifflig ist — dokumentarisches Sachbuch, echte Personen, Bilder mit Gesichtern — frag jemanden, der dafür haftet. Mitglieder des Selfpublisher-Verbands können sich an dessen Justiziar wenden.

Dein nächster Schritt

Geh dein aktuelles Buchprojekt einmal durch und beantworte drei Fragen:

  1. Ist auf dem Cover ein fotorealistisches KI-Bild — insbesondere mit Personen?
  2. Ist mein Autorenfoto echt?
  3. Habe ich bei KDP die Frage nach KI-Inhalten korrekt beantwortet?

Drei Minuten. Und danach weißt du, ob dich das Thema betrifft oder nicht.